Tetradrachme, Ende des 6. Jahrhunderts vor Christus Athen; Attika
Objekttyp:
Münze
Besitzende Einrichtung:
Staatliche Münzsammlung München
Inventarnummer:
AA110
Münzstand:
Athen
Attika
Landesteil:
Athen
Nominal:
Tetradrachme
Datierung:
Ende des 6. Jahrhunderts vor Christus
Authentizität:
Original
Titel:
Archaische Tetradrachme aus Athen
Münzstätte:
Athen
Vorderseite (Bild):
Kopf der Athena mit Helm nach rechts.
Rückseite (Bild):
Eule, links darüber Ölzweig, daneben Schrift.
Rückseite (Legende):
ΑΘΕ
Erläuterungen:
Der attische Gewichtsstandard für Drachmen, benannt nach der Stadt Athen, war für Jahrhunderte der vorherrschende Gewichtsstandard im östlichen Mittelmeerraum. Gegen Ende des 6. Jahrhunderts wurde das Münzwesen in Athen reformiert und die Münzbilder wurden vereinheitlicht. Die Vorderseite diente der Darstellung der Stadtgöttin Athene, die als Verkörperung der Weisheit verehrt wurde. Sie war es auch, die den Athenern den ersten Ölbaum geschenkt haben soll. Daran erinnert der Ölzweig auf der Rückseite, während die abgebildete Eule das heilige Tier der Athene war. Weil diese Münzen mit der Eule so zahlreich und im ganzen östlichen Mittelmeerraum verbreitet waren, enstand das noch heute verwendete Sprichwort "Eulen nach Athen tragen". Diese archaischen Tetradrachmen unterscheiden sich von den späteren klassischen Exemplaren unter anderem dadurch, dass auf den archaischen Stücken noch keine Mondsichel abgebildet ist. In der Forschung wird das Auftreten der Mondsichel auf den attischen Münzen gerne mit der Schlacht bei Salamis, ein Sieg über die Perser, in Verbindung gebracht. Wenn diese These stimmt, hätte man einen sehr klaren Anhaltspunkt für die Datierung der ersten Stücke mit Mondsichel.
Schlagwörter:
Leitwährung
Münzprägung
Eulenvögel
Material:
Metalle > Silber
Technik:
geprägt
Maße:
Durchmesser: 25,5 mm Gewicht: 17,24 g Stempelstellung: 7 h
25.5
Literatur:
Standardzitierwerk: „Attika, Megaris, Ägina: Nr. 1 - 601 (in englischer Sprache). Sylloge nummorum Graecorum / Deutschland ; [2]“. Hirmer, München, 2002. Seite/Nr.: 25